Versicherung und Kaution | Hausboot mieten

Wenn Sie bei uns ein Hausboot mieten, sind diese haftpflicht- und kaskoversichert.

Der Umfang der Versicherung ist in der nachfolgenden Kurzinfo (pdf) thematisiert.

Die Selbstbeteiligung entspricht der Höhe der Kautionen.

Kaution für Hausboote der Klassen KOMPAKT, KOMFORT 9 und KOMFORT 10:

 500,- €

Kaution für Hausboote der Klassen KOMFORT 11 und PREMIUM:

1000,- €

Die Kaution ist eine Woche vor Anreise fällig. Detaillierte Infos dazu erhalten Sie rechtzeitig vorher.

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z. B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe.

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Kurzinfo zum Versicherungsumfang (Bsp. KOMPAKT-Klasse)
Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte zum Versicherungsumfang.
2019 4 3, Kurz-Infos zum Versicherungsum
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Noch ein wichtiger Hinweis: Wir sind keine Versicherungsvermittler im Sinne der Versicherungs-Vermittler-Verordnung. Es ist uns daher nicht erlaubt, zu beraten oder Versicherungsverträge abzuschließen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Versicherungen für ein Hausboot oder eine Charter z. B. an unseren Kooperationspartner "Yacht-Pool".


Wissenswertes zu Charterversicherungen

Aus Erfahrung wissen wir, dass auf den Skipper und seine Crew im Schadensfall unangenehme Dinge zukommen, die durch eine herkömmliche Reise- oder Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind.

Sie können Ihr Haftungsrisiko über unseren - Kooperationspartner "Yacht-Pool" - mit drei wichtigen Charterversicherungen minimieren. Erfahren Sie auf dieser Seite viel Wissenswertes.

 

1. Warum brauche ich eine Kautionsversicherung?

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden am Hausboot verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden.

So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat - das ist meist der Skipper selbst - aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.

Bei der Anmietung (Charter) unserer Hausboote ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung zu hinterlegen. Entsteht während der Mietdauer an dem gecharterten Hausboot ein Schaden, behalten wir die Kaution ganz oder zum Teil ein und rechnen den Schaden nach der Reparatur ab.

Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung muss der Mieter den Schaden selbst begleichen.

Dieses finanzielle Risiko können Sie mit einer Charter-Kautionsversicherung mindern, bei der Sie die tatsächlich hinterlegte Kaution im Schadenfall von der Versicherung zurück erstattet bekommen.

 

2. Warum brauche ich eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse können jeden treffen. Das Risiko, den Hausbooturlaub dann nicht antreten zu können, deckt die Reiserücktrittsversicherung.

Kann ein Crewmitglied durch ein versichertes Ereignis  die Reise nicht antreten, werden die anteiligen Kosten für den Chartertörn erstattet. Auch ein Abbruch des Hausbooturlaubes während des Chartertörns ist versichert.

3. Warum brauche ich eine Skipper-Haftpflichtversicherung?

  • Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.
  • Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt.
  • Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.
  • Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Krankenversicherung der Ehefrau oder Kinder) in der Regel nicht greifen.

Unsere Hausboote sind kasko- und haftpflichtversichert.

Nicht versichert sind allerdings Schäden am gecharterten Boot bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche von uns als Vermieter durch den Ausfall von Chartereinnahmen, wenn das Boot länger nicht vermietet werden kann.

Oft unterschätzt wird auch die Beteiligung von Crewmitgliedern und Gästen an Bord, wenn diese zu Schaden kommen oder Gegenstände von Ihnen verloren gehen oder beschädigt werden. Hierfür haften weder wir als Bootsvermieter noch unsere Versicherung.

Diese Risiken können Sie mit einer Skipper-Haftpflichtversicherung absichern!

Diese deckt Schäden am gecharterten Hausboot ab, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, Schadenersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Sicherheitsleistungen im ausländischen Hafen und Ansprüche des Eigentümers bei Verlust von Chartereinnahmen.

Schützen Sie sich und Ihre Kaution mit einem Skipper-Training!